Blog · 3. Juni 2026

Mantelerlass 2024 — alle Massnahmen des neuen Schweizer Energiegesetzes

Vollständige Übersicht aller Massnahmen des Schweizer Mantelerlasses 2024: PV-Pflicht, Förderung, ZEV, hochalpine Anlagen, Marktprämie. Was sich für Hauseigentümer ändert.

3. Juni 2026 · Solar-Modernisierung

Solar-Modernisierung bietet unabhängige Schweizer Solar-Informationen. Dieser Beitrag ist Teil unserer Wissensreihe zu Photovoltaik, Förderung und Wirtschaftlichkeit.

Der "Mantelerlass" — was ist das eigentlich?

Der vom Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 angenommene "Bundesbeschluss über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" — kurz Mantelerlass — ist ein Sammelgesetz, das mehrere Schweizer Energiegesetze gleichzeitig revidiert. Es ist die umfassendste energiepolitische Reform seit der Energiestrategie 2050. Diese Übersicht erklärt alle Massnahmen.

1. PV-Obligatorium für grössere Bauten

Die meistdiskutierte Neuerung: Solar-Pflicht für Neubauten und grössere Sanierungen ab 300 m² Geschossfläche.

  • Inkrafttreten kantonsabhängig 2025-2026
  • Massgebende Fläche: solare Eignung des Daches
  • Ausnahmen für Denkmalschutz, Kernzonen
  • Kombinierte Anrechnung Dach + Fassade möglich

2. Erweiterte KLEIV-Förderung

Die Kleine Einmalvergütung wurde leicht angepasst:

  • Grundbeitrag 2026: CHF 350 (zuvor CHF 330)
  • Leistungsbeitrag stabil bei CHF 320 / kWp
  • Auszahlungsprozess vereinfacht
  • Bearbeitungszeit Pronovo wird ausgebaut

3. Neue Marktprämie

Für grössere Anlagen wird die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom verbessert:

  • Marktpreis-orientierter Tarif statt Festtarif
  • Winterstrom-Bonus: höherer Tarif Nov-Feb
  • Anwendbar auf Anlagen über 30 kWp
  • Wertsicherung über 15 Jahre

4. ZEV-Verstärkung

Der "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" wird gestärkt:

  • Vereinfachte Gründungsverfahren
  • Standardvertragsformulare bereitgestellt
  • Förderung für Mess- und Verrechnungstechnik (MeVeR) erhöht
  • Übergang Mieter-Wechsel vereinfacht
  • Virtuelle ZEV (vZEV) ab 2026 möglich

5. Hochalpine Solaranlagen

Der sogenannte "Solar-Express" für hochalpine Anlagen wird verlängert:

  • Bundesförderung bis 60 % der Investition
  • Bedingung: mindestens 10 GWh / Jahr Produktion
  • Winterstrom-Anteil mindestens 50 %
  • Realisierungsfrist verlängert bis 2030
  • Vereinfachte Bewilligungsverfahren

6. Windkraft-Förderung

Parallel zur Solar-Förderung wird auch Windenergie ausgebaut:

  • Vereinfachte Bewilligung für Windparks
  • Höhere Tarife
  • Beschleunigte Verfahren für 16 prioritäre Standorte

7. Wasserkraft-Modernisierung

Bestehende Wasserkraftwerke werden modernisiert:

  • Erhöhung der Kapazität bei bestehenden Anlagen
  • Förderung von Pumpspeicher-Werken
  • Ökologische Verbesserungen kombiniert mit Leistungserhöhung

8. Stromspeicher-Förderung

Erstmals Bundesebene-Förderung für Stromspeicher:

  • Beitrag CHF 100 / kWh für Heim-Speicher
  • Höhere Sätze für Grossspeicher (Pumpspeicher, Batterien)
  • Kombinierbar mit kantonaler Förderung

9. Reservekraftwerke

Für Notfallsituationen werden Reservekraftwerke etabliert:

  • Standorte für Notfall-Gaskraftwerke ausgewiesen
  • Mobile Reserveeinheiten in Spitzenzeiten
  • Klare Notfall-Strategie kommuniziert

10. Vereinfachte Bewilligungsverfahren

Bauverfahren für erneuerbare Energien werden beschleunigt:

  • Verkürzte Einsprachefristen für Schlüsselprojekte
  • Konzentrierte Bewilligung über eine Stelle
  • Bundesinteresse "öffentliches Interesse" definiert
  • Abwägung erneuerbare Energie vs Landschaftsschutz neu geregelt

11. Eigenverbrauchs-Optimierung

Spitzenglättungs-Regelung wird angepasst:

  • Maximale Einspeiseleistung nicht mehr gedeckelt
  • Vorteil für leistungsstarke Anlagen
  • Lokale Netzbetreiber müssen Annahme garantieren

12. Grenzüberschreitender Stromhandel

Die Schweiz integriert sich enger in EU-Stromhandel:

  • Vereinfachter Import von Strom in Nachfragespitzen
  • Höhere Exportkapazitäten bei Überschuss
  • Stabilere Strompreise erwartet

Was bedeutet das für Hauseigentümer?

Konkret für Privatpersonen:

  • Verlässlichere Förderung (KLEIV bleibt stabil)
  • PV-Standard bei Neubauten
  • Bessere Bedingungen für ZEV-Modelle
  • Stromspeicher-Förderung neu verfügbar
  • Einspeisevergütung leicht verbessert

Zeitplan der Umsetzung

  • Januar 2025: Erste Bestimmungen in Kraft
  • 2025-2026: Kantonale Umsetzungen verabschiedet
  • 2026: KLEIV-Anpassungen
  • 2027: Marktprämie operativ
  • 2028: Vollständige Umsetzung erwartet

Gegnerstimmen und Kritik

Trotz hoher Zustimmung gab es Kritik:

  • Landschaftsschutz vs Energieausbau
  • Eingriff in Baufreiheit
  • Kosten für Bauherren
  • Bürokratie der kantonalen Umsetzung

Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat den Kompromiss akzeptiert.

Zusammenfassung

Der Mantelerlass 2024 ist die umfassendste Schweizer Energiereform der letzten 30 Jahre. Für Hauseigentümer bedeutet er: stabilere Förderbedingungen, PV-Pflicht bei Neubauten, bessere ZEV-Konditionen und neue Stromspeicher-Förderung. Wer 2026 baut oder saniert, profitiert von vereinfachten Verfahren und attraktiven Wirtschaftlichkeitsbedingungen. Die Energiewende ist mit dem Mantelerlass auf einen verbindlichen Pfad gebracht.

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