Mantelerlass 2024 — alle Massnahmen des neuen Schweizer Energiegesetzes
Vollständige Übersicht aller Massnahmen des Schweizer Mantelerlasses 2024: PV-Pflicht, Förderung, ZEV, hochalpine Anlagen, Marktprämie. Was sich für Hauseigentümer ändert.
3. Juni 2026 · Solar-Modernisierung
Solar-Modernisierung bietet unabhängige Schweizer Solar-Informationen. Dieser Beitrag ist Teil unserer Wissensreihe zu Photovoltaik, Förderung und Wirtschaftlichkeit.
Der "Mantelerlass" — was ist das eigentlich?
Der vom Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 angenommene "Bundesbeschluss über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" — kurz Mantelerlass — ist ein Sammelgesetz, das mehrere Schweizer Energiegesetze gleichzeitig revidiert. Es ist die umfassendste energiepolitische Reform seit der Energiestrategie 2050. Diese Übersicht erklärt alle Massnahmen.
1. PV-Obligatorium für grössere Bauten
Die meistdiskutierte Neuerung: Solar-Pflicht für Neubauten und grössere Sanierungen ab 300 m² Geschossfläche.
Inkrafttreten kantonsabhängig 2025-2026
Massgebende Fläche: solare Eignung des Daches
Ausnahmen für Denkmalschutz, Kernzonen
Kombinierte Anrechnung Dach + Fassade möglich
2. Erweiterte KLEIV-Förderung
Die Kleine Einmalvergütung wurde leicht angepasst:
Grundbeitrag 2026: CHF 350 (zuvor CHF 330)
Leistungsbeitrag stabil bei CHF 320 / kWp
Auszahlungsprozess vereinfacht
Bearbeitungszeit Pronovo wird ausgebaut
3. Neue Marktprämie
Für grössere Anlagen wird die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom verbessert:
Marktpreis-orientierter Tarif statt Festtarif
Winterstrom-Bonus: höherer Tarif Nov-Feb
Anwendbar auf Anlagen über 30 kWp
Wertsicherung über 15 Jahre
4. ZEV-Verstärkung
Der "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" wird gestärkt:
Vereinfachte Gründungsverfahren
Standardvertragsformulare bereitgestellt
Förderung für Mess- und Verrechnungstechnik (MeVeR) erhöht
Übergang Mieter-Wechsel vereinfacht
Virtuelle ZEV (vZEV) ab 2026 möglich
5. Hochalpine Solaranlagen
Der sogenannte "Solar-Express" für hochalpine Anlagen wird verlängert:
Bundesförderung bis 60 % der Investition
Bedingung: mindestens 10 GWh / Jahr Produktion
Winterstrom-Anteil mindestens 50 %
Realisierungsfrist verlängert bis 2030
Vereinfachte Bewilligungsverfahren
6. Windkraft-Förderung
Parallel zur Solar-Förderung wird auch Windenergie ausgebaut:
Vereinfachte Bewilligung für Windparks
Höhere Tarife
Beschleunigte Verfahren für 16 prioritäre Standorte
7. Wasserkraft-Modernisierung
Bestehende Wasserkraftwerke werden modernisiert:
Erhöhung der Kapazität bei bestehenden Anlagen
Förderung von Pumpspeicher-Werken
Ökologische Verbesserungen kombiniert mit Leistungserhöhung
8. Stromspeicher-Förderung
Erstmals Bundesebene-Förderung für Stromspeicher:
Beitrag CHF 100 / kWh für Heim-Speicher
Höhere Sätze für Grossspeicher (Pumpspeicher, Batterien)
Kombinierbar mit kantonaler Förderung
9. Reservekraftwerke
Für Notfallsituationen werden Reservekraftwerke etabliert:
Standorte für Notfall-Gaskraftwerke ausgewiesen
Mobile Reserveeinheiten in Spitzenzeiten
Klare Notfall-Strategie kommuniziert
10. Vereinfachte Bewilligungsverfahren
Bauverfahren für erneuerbare Energien werden beschleunigt:
Abwägung erneuerbare Energie vs Landschaftsschutz neu geregelt
11. Eigenverbrauchs-Optimierung
Spitzenglättungs-Regelung wird angepasst:
Maximale Einspeiseleistung nicht mehr gedeckelt
Vorteil für leistungsstarke Anlagen
Lokale Netzbetreiber müssen Annahme garantieren
12. Grenzüberschreitender Stromhandel
Die Schweiz integriert sich enger in EU-Stromhandel:
Vereinfachter Import von Strom in Nachfragespitzen
Höhere Exportkapazitäten bei Überschuss
Stabilere Strompreise erwartet
Was bedeutet das für Hauseigentümer?
Konkret für Privatpersonen:
Verlässlichere Förderung (KLEIV bleibt stabil)
PV-Standard bei Neubauten
Bessere Bedingungen für ZEV-Modelle
Stromspeicher-Förderung neu verfügbar
Einspeisevergütung leicht verbessert
Zeitplan der Umsetzung
Januar 2025: Erste Bestimmungen in Kraft
2025-2026: Kantonale Umsetzungen verabschiedet
2026: KLEIV-Anpassungen
2027: Marktprämie operativ
2028: Vollständige Umsetzung erwartet
Gegnerstimmen und Kritik
Trotz hoher Zustimmung gab es Kritik:
Landschaftsschutz vs Energieausbau
Eingriff in Baufreiheit
Kosten für Bauherren
Bürokratie der kantonalen Umsetzung
Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat den Kompromiss akzeptiert.
Zusammenfassung
Der Mantelerlass 2024 ist die umfassendste Schweizer Energiereform der letzten 30 Jahre. Für Hauseigentümer bedeutet er: stabilere Förderbedingungen, PV-Pflicht bei Neubauten, bessere ZEV-Konditionen und neue Stromspeicher-Förderung. Wer 2026 baut oder saniert, profitiert von vereinfachten Verfahren und attraktiven Wirtschaftlichkeitsbedingungen. Die Energiewende ist mit dem Mantelerlass auf einen verbindlichen Pfad gebracht.
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